Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Allerdings räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Einzelnen maßgebend sind. Der Gesetzgeber hat auf zwei BFH-Urteile reagiert, die von der Finanzverwaltung nicht angewandt wurden. Das Seminar zeigt die praktische Bedeutung der Änderungen auf.
• Umfang des Grundvermögens
• Bewertung von unbebauten Grundstücken
• Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
• Enge Grenzen der Modifikation von Bodenrichtwerten
• Vergleichspreisverfahren
• Maßgeblichkeit von Vergleichsfaktoren
• Bedeutung eines einzelnen Kaufpreises
• Ertragswertverfahren
• Ermittlung des Gebäudeertragswerts
• Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
• Bestimmung des Liegenschaftszinses Sachwertverfahren
• Ermittlung des Gebäudesachwerts
• Alterswertminderung
• Ansatz eines Mindestwert-Restwerts
• Jährliche Baupreisindizes
• Brutto-Grundfläche
• Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts Qualifikation von Sachverständigen
• Kaufpreis als Nachweis
Von 13 bis 16:15 am 4/26/2023