Der Arbeitgeber ist für die ordnungsgemäße Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig, verantwortlich und haftbar. Die nicht ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen. In diesem Seminar gibt der Dozent den Lohneinsteigern einen Überblick über die verschiedenen Arten der Sozialversicherungsbeiträge. Des Weiteren wird ein Überblick über die typischen Tücken und Fehler gegeben, z.B. das Entstehungsprinzip, die Fiktion der Scheinselbstständigkeit oder die besondere sozialversicherungsrechtliche Behandlung von geringfügig Beschäftigten.
Von 9 bis 12:15 am 9/27/2023