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Pflegekosten richtig ansetzen

Pflegekosten richtig ansetzen – Mit: Holger Wendland

Abzug als außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33 und 33 b EStG. Berücksichtigung als Steuerermäßigung nach § 34 a EStG. Angehörige tragen die Kosten bzw. übernehmen die Pflege selbst. Ansatz von Pauschbeträgen. Aufwendungsersatz

Von 9 bis 12:15 am 9/22/2023

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