Abzug als außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33 und 33 b EStG. Berücksichtigung als Steuerermäßigung nach § 34 a EStG. Angehörige tragen die Kosten bzw. übernehmen die Pflege selbst. Ansatz von Pauschbeträgen. Aufwendungsersatz
Von 9 bis 12:15 am 9/22/2023